Einspeisevergütung
Ein starkes Verkaufsargument:
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Stromabnahme zu
staatlich garantierten Festpreisen
für 20 Jahre! |
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Solarstromvergütung in Ct/kWh
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Jahr der
Inbetrieb-
nahme |
Anlage auf/an Gebäuden o.
Lärmschutzwänden
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Freiflächen-
anlagen
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EEG vom |
| < 30 kW |
> 30kW
100 kW |
> 100 kW
1 MW |
> 1 MW |
| 2009 |
43,01 |
40,91 |
39,58 |
33,00 |
31,94 |
01.01.2009 |
| 2010 |
39,57 |
37,64 |
35,62 |
29,70 |
28,75 |
01.01.2009 |
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Da Sonnenenergie zu den regenerativen, d. h. „erneuerbaren Energien“ zählt, wird ihre Nutzung in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziell gefördert: Jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom wird über eine garantierte Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag vergütet. Netzbetreiber sind nach §§ 8 bis 33 EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und entsprechend zu honorieren. Für die Installation von Photovoltaikanlagen werden günstige Darlehen gewährt. Zum Beispiel von der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
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Der Einfluss von Neigung und Ausrichtung
Die Sonneneinstrahlung
Der Energieertrag in den verschiedenen Regionen Deutschlands: